Auch das passt ins Bild der vergangenen Jahre: Die schriftliche Urteilsbegründung im Nürburgring-Prozess wird nicht veröffentlicht, auch nicht in anonymisierter Form. Das teilten Landgericht und Staatsanwaltschaft Koblenz am Freitag mit. Die Richter hatten in dem Prozess unter anderem den früheren rheinland-pfälzischen Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Untreue verurteilt. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig, da Revision eingelegt wurde. Die Urteilsbegründung soll unter anderem wegen des Persönlichkeitsschutzes des Angeklagten nicht veröffentlicht werden.
Zur Begründung verwiesen die beiden Justizbehörden unter anderem auf den Persönlichkeitsschutz der Angeklagten. Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei, gelte weiter die Unschuldsvermutung.
Hat die Öffentlichkeit denn kein Recht, die Begründung einer Gerichtsentscheidung zu erfahren? Immerhin geht es um Millionen von Steuergeldern. Diese Frage beantworten die genannten Behörden von vorneherein mit einem Widerspruch:
Zum einen pochen sie auf die Persönlichkeitsrechte, die ich natürlich niemandem absprechen möchte. Zum anderen verweisen sie jedoch auf die Medien. Diese hätten an der gesamten Hauptverhandlung teilnehmen können. Deshalb sei dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit ausreichend Rechnung getragen worden. Wenn man ohnehin alles im Gerichtssaal hätte erfahren können, warum veröffentlicht es dann nicht dieses Urteil? Oder gab es Schatten- oder Parallelverhandlungen? Gibt es noch etwas zu verbergen?
Immer alles schön intransparent halten – dann klappt es auch mit dem Rechtsstaat.
Wir erinnern uns: Neben Deubel stand auch der frühere Geschäftsführer der Nürburgring GmbH vor Gericht. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Gegen den einstigen Ring-Controller verhängte das Gericht eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Zwei weitere Angeklagte wurden verwarnt.